Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den hier angefochtenen Einschätzungsverfügungen NE (Nichterwerbstätigkeit) um eine Neubeurteilung der Ausgleichskasse handelt, indem sie aufgrund der Verluste der Einzelfirma und des hohen Vermögens des Beschwerdeführers annimmt, dass er in diesen Jahren keine Erwerbstätigkeit ausgeübt habe. Die strittigen Einschätzungsverfügungen NE stellen rechtlich nämlich eine Wiedererwägung der rechtskräftigen Beitragsverfügungen SE (selbständige Erwerbstätigkeit) der Jahre 2008 bis 2011 dar (…).