Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006 erwirtschaftete A einen Geschäftsertrag von Total Fr. 84'111.-- und 2007 einen Jahresgewinn von Fr. 79'133.-- (…). Von diesem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wurden die Sozialversicherungsbeiträge mit der Ausgleichskasse abgerechnet. Laut den Meldungen der Steuerbehörde resultierte in den folgenden vier Jahren jeweils ein Verlust: Fr. 26'484.-- (2008), Fr. 19'903.-- (2009), Fr. 38'116.-- (2010), Fr. 18'549.-- (2011). Danach ist gemäss den Steuererklärungen 2012 und 2013 wieder ein Gewinn ausgewiesen (2012: Fr. 3'444.--; 2013: Fr. 65'093.--).