| Instanz: | Kantonsgericht | |---|---| | Abteilung: | 3. Abteilung | | Rechtsgebiet: | Alters- und Hinterlassenenversicherung | | Entscheiddatum: | 15.01.2015 | | Fallnummer: | 5V 14 381 | | LGVE: | | | Gesetzesartikel: | Art. 4 AHVG; Art. 53 ATSG. | | Leitsatz: | Mehrere Verlustjahre in der Aufbauphase sowie ein erhebliches Vermögen des Inhabers sind keine hinreichenden Kriterien, um ihn während der Verlustjahre als Nichterwerbstätigen zu qualifizieren. Dies insbesondere dann nicht, wenn die Erwerbsabsicht aufgrund der Umstände erstellt ist. Die nachträgliche Umqualifizierung Selbständigerwerbender als Nichterwerbstätige stellt eine Wiedererwägung nach Art.