Er empfahl die Weiterführung der bereits etablierten medikamentösen antidepressiven Behandlung. Obwohl die Versicherte selber Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sei, sei seines Erachtens eine ambulante psychiatrische und auch psychotherapeutische Unterstützung durch eine psychiatrische Kollegin bzw. einen psychiatrischen Kollegen durchaus sinnvoll. Weiter legte der Gutachter der Explorandin die Weiterführung der Arbeitstätigkeit nahe. Bei Durchführung dieser zumutbaren therapeutischen Massnahmen sei mit mittlerer Wahrscheinlichkeit mit einer Steigerung der Arbeitsfähigkeit der Versicherten zu rechnen.