Insgesamt ist somit lediglich von einer teilweisen organischen Komorbidität auszugehen. Es fehlt somit an einer schweren somatischen Erkrankung. Ein zusätzlicher schwerer psychischer Gesundheitsschaden liegt ebenfalls nicht vor. 10.4. Des Weiteren kann unter Bezugnahme auf den Komplex "Persönlichkeit" konstatiert werden, dass gemäss psychiatrischer Exploration die komplexen Ich-Funktionen wie die Urteilsfindung, die Kontaktfähigkeit, die Affektsteuerung, der Antrieb, die Selbstwertregulation und die Abwehrmechanismen nicht auffällig waren.