Dem kann gefolgt werden, setzte sich Dr. A doch mit dem anderslautenden Bericht des Hausarztes Dr. D vom Juni 2013 auseinander. Er führte überzeugend aus, dass aktuell depressive Symptome nicht genügend deutlich ausgeprägt gewesen seien für die Diagnose einer depressiven Störung. Der Explorand habe über Schmerzen geklagt. Eine deutlich fehlende Freudeempfindungsfähigkeit, deutliche Konzentrationsstörungen, eine deutliche Appetitverminderung und deutliche Schlafstörungen, die unabhängig von den Schmerzen seien, hätten gefehlt. Demnach besteht vorliegend keine psychische Komorbidität. Insgesamt ist somit lediglich von einer teilweisen organischen Komorbidität auszugehen.