Die vom Beschwerdeführer anlässlich der rheumatologischen Untersuchung vordemonstrierten Kräftigungsübungen, die er zu Hause ausführe, sind im Übrigen gemäss Gutachter Dr. med. E, FMH Rheumatologie, eindeutig insuffizient. Nach dem Gesagten kann vorliegend nicht von einem definitiven Scheitern einer indizierten, lege artis und mit optimaler Kooperation des Versicherten durchgeführten Therapie ausgegangen werden. 10.3. Was die Komorbiditäten betrifft, so sind zunächst die rheumatologischen Diagnosen zu berücksichtigen. Die aktuellen konventionellen Röntgenbilder ergaben insgesamt keine relevanten ossären osteochondrotischen Veränderungen im lumbosakralen Übergang.