Die Fachpersonen der BEFAS, Stiftung Brändi in Z, vermuteten, dass der Versicherte die psychische Behinderung, so wie sie bei seinen Brüdern vorliege, ganz bewusst und affirmativ ins Feld geführt habe, um nicht gefordert zu werden (vgl. Kurzbericht vom 12.6.2002). In der Luzerner Höhenklinik Montana wurde eine Diskrepanz zwischen den objektiven Befunden und den Klagen des Patienten mit Anhaltspunkten für ein gesteigertes Krankheits- und Schmerzgebaren festgestellt (vgl. Bericht vom 4.6.2001).