Aus älteren Aktenstücken geht eine deutliche Aggravation mit allenfalls einem zielgerichteten Vortäuschen von Beeinträchtigungen (vgl. Gutachten von Dr. med. B, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, vom 5.3.2004) bzw. ein demonstratives Verhalten (vgl. Arztbericht von Dr. med. C, FMH Neurochirurgie, vom 11.9.2008) hervor. Die Fachpersonen der BEFAS, Stiftung Brändi in Z, vermuteten, dass der Versicherte die psychische Behinderung, so wie sie bei seinen Brüdern vorliege, ganz bewusst und affirmativ ins Feld geführt habe, um nicht gefordert zu werden (vgl. Kurzbericht vom 12.6.2002).