Ihnen kommt aber zweifellos eine wichtige Rolle für das Schmerzempfinden zu. Zu erwähnen ist im Übrigen, dass der Versicherte anlässlich der rheumatologischen Untersuchung entgegen der objektiven weitgehend normalen Bewegungsfähigkeit zum Teil mit ausgeprägter lautstarker Artikulation Schmerzen bei allen Bewegungsprüfungen beklagt habe. Diese Beschwerden seien jedoch unter Ablenkung sehr rasch regredient gewesen. Aus älteren Aktenstücken geht eine deutliche Aggravation mit allenfalls einem zielgerichteten Vortäuschen von Beeinträchtigungen (vgl. Gutachten von Dr. med.