"Sozialer Kontext": 3.1 Abgrenzung psychosozialer und soziokultureller Faktoren 3.2 Eruierung der Ressourcen anhand des sozialen Umfelds Andererseits müssen die auf diesem "Grundgerüst" beruhenden Folgerungen einer Konsistenzprüfung standhalten, die wiederum zwei Punkte umfasst: 1. Gleichmässige Einschränkung des Aktivitätenniveaus in allen vergleichbaren Lebensbereichen 2. Behandlungs- und eingliederungsanamnestisch ausgewiesener Leidensdruck Anhand dieses Prüfungsrasters hat eine ergebnisoffene, symmetrische Beurteilung des tatsächlich erreichbaren Leistungsvermögens zu erfolgen (vgl. zum Ganzen Gächter/Meier, Schmerzrechtsprechung 2.0, in: Jusletter 29.6.2015).