Das Bundesgericht hat die massgeblichen Abklärungen in zwei Hauptbereiche aufgeteilt. Einerseits müssen unter dem Stichwort des "funktionellen Schweregrades" folgende drei Indikatoren-Komplexe im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschaden, der Persönlichkeitsstruktur sowie dem sozialen Umfeld der versicherten Person geklärt werden (BGer-Urteil 9C_492/2014 vom 3.6.2015 E. 4.1.3): 1. Komplex "Gesundheitsschädigung": 1.1 Ausprägung der diagnoserelevanten Befunde 1.2 Behandlungs- und Eingliederungserfolg oder -resistenz 1.3 Komorbiditäten 2. Komplex "Persönlichkeit": Persönlichkeitsdiagnostik (Persönlichkeitsstruktur, Persönlichkeitsentwicklung und -störungen, persönliche Ressourcen) 3. Komplex