Dazu ist zunächst festzuhalten, dass sich Dr. A sehr wohl mit den Foerster-Kriterien auseinandergesetzt hat (vgl. Gutachten S. 12, Ziff. 4.1.5). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Bundesgericht – wie bereits erwähnt – zwischenzeitlich mit Entscheid 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015 (zur Publikation vorgesehen) seine bisherige Rechtsprechung zur invalidisierenden Wirkung von somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Leiden in zentralen Punkten geändert hat.