Der Beschwerdeführer kritisiert in erster Linie die psychiatrische Expertise von Dr. med. A, FMH Psychiatrie und Psychotherapie. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Diagnose einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41) keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit haben soll. Diesbezüglich sei abzuklären, ob sie für den Versicherten überwindbar sei oder nicht. Eine entsprechende Auseinandersetzung mit den Überwindbarkeitskriterien finde sich in den Akten nicht. 9.2. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass sich Dr. A sehr wohl mit den Foerster-Kriterien auseinandergesetzt hat (vgl. Gutachten S. 12, Ziff. 4.1.5).