Sodann sind – nebst den hohen rechtlichen Anforderungen – im entsprechenden Revisionsverfahren auch komplexe tatsächliche Gesichtspunkte zu beurteilen, wie etwa die Tatbestandsmässigkeit des Beschwerdebilds sowie die Foerster-Kriterien. Entsprechend stellt das Bundesgericht gerade in Bezug auf eine Rentenüberprüfung nach SchlB IVG hohe Anforderungen an die Voraussetzungen, welche für die Vornahme einer Revision erfüllt sein müssen, sowie auch besonders hohe Anforderungen an die vorzunehmenden Abklärungen (vgl. BGE 139 V 547).