Um allfälligen Verdächtigungen im Voraus die Spitze zu nehmen, werde ein anderer, namentlich genannter Psychiater vorgeschlagen. Als Vertrauensarzt – sofern er es denn ist – steht Dr. B in einer gewissen Nähe zu einem (allenfalls auch mehreren) Versicherungsträger(n), indem er von diesem (oder diesen) regelmässig um fachlichen Rat in Leistungsfällen angegangen wird. Das geschieht selbstredend gegen Entgelt, in aller Regel auf Auftragsbasis. Dennoch bleibt der Vertrauensarzt fachlich in jeder Hinsicht unabhängig.