| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A, geboren 1963, meldete sich bereits im Frühjahr 2008 bei der IV-Stelle zum Leistungsbezug an, dies im Nachgang zu einem Unfall mit Distorsionstrauma der Halswirbelsäule. Nach Beizug der Akten des Unfallversicherers, verschiedenen Abklärungen, unter anderem der Einholung eines interdisziplinären MEDAS-Gutachtens, teilte die IV-Stelle dem damaligen Rechtsvertreter des Versicherten am 27. August 2013 mit, dass Dr. B, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, mit der Durchführung einer psychiatrischen Begutachtung betraut werde. Der Termin der Untersuchung werde durch den Gutachter bekannt gegeben.