Dabei wurden keine Erziehungsgutschriften angerechnet. Die dagegen erhobene Einsprache, mit welcher A die Neufestsetzung der Rente unter Anrechnung der Erziehungsgutschrift für das betreute Pflegekind beantragte, wies die Ausgleichskasse mit der Begründung ab, dass Pflegeverhältnisse keinen Anspruch auf Erziehungsgutschriften auslösten (Einspracheentscheid vom 24.10.2013). Aus den Erwägungen: 1. 1.1. Nach Art. 29quater des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG;