Nach Ansicht der Konkursverwaltung handle es sich um ein Rechtsgeschäft, welches unter Umständen mittels der "actio pauliana" erfolgreich angefochten werden könnte. In diesem Zusammenhang seien mit der neuen Eigentümerin – der Verwaltungsratspräsident der veräussernden juristischen Person sei identisch mit dem Verwaltungsratspräsidenten der erwerbenden juristischen Person – Verhandlungen geführt worden. Die Käuferin sei in Anbetracht des vorhandenen Risikos einer erfolgreichen Anfechtungsklage bereit, der Konkursmasse per Saldo aller Ansprüche einen Betrag von Fr. 30'000.-- zu offerieren.