Auch der Konkursverwalter wies in seinem Zirkularschreiben an die Gläubiger (16.2.2011, Ziff. 5) auf diese Handänderung ausdrücklich hin und hielt fest: Die A AG habe als Eigentümerin die fragliche Liegenschaft am 4. Juni 2010 an die D-Immobilien AG für einen Betrag von Fr. 750'000.-- veräussert. Nach Ansicht der Konkursverwaltung handle es sich um ein Rechtsgeschäft, welches unter Umständen mittels der "actio pauliana" erfolgreich angefochten werden könnte.