Nach der Veröffentlichung der Sitzverlegung im schweizerischen Handelsamtsblatt (vom 9.9.2008) beauftragte die Beschwerdegegnerin unverzüglich die Revisionsstelle "B" mit der Durchführung der Arbeitgeberkontrolle für die Kontrollperiode 1. Mai 2006 - 30. September 2008 (Schreiben vom 30.10.2008). Die Revisionsstelle erstattete, nach aufwendigen Kontrollen, am 18. September 2009 ihren ausführlichen Bericht. Dieser stellt fest, dass die A AG über die gesamte Kontrollperiode eine AHV-pflichtige Lohnsumme von Fr. 1'169'289.-- nicht deklariert hatte. Gestützt darauf hat die Ausgleichskasse Solothurn mit drei Nachzahlungsverfügungen vom 8. Februar 2010 die Beiträge festgelegt.