Für den ganzen Zeitraum finden sich in den Akten mehr als 25 Mahnungen, zahlreiche Zahlungsbefehle und Betreibungsbegehren für nicht bezahlte Pauschalrechnungen, Nichteinreichung der Lohnbescheinigungen 2006 und 2007 sowie mehrere Verzugszinsverfügungen. Weil die A AG trotz Mahnung die Jahresrechnung 2007 nicht eingereicht hatte, setzte die Ausgleichskasse Solothurn mit Veranlagungsverfügung vom 10. September 2008 die abzurechnenden Beiträge nach Ermessen fest. Aufgrund der Akten steht fest, dass die Kasse praktisch für jede vierteljährliche bzw. monatliche Pauschalrechnung nach erfolgloser Mahnung ein Betreibungsbegehren stellen musste.