Wie bei der Ausgleichskasse Solothurn viel zu tiefe Pauschalabrechnungen vorgenommen wurden, was bei der Arbeitgeberkontrolle nach der Sitzverlegung zu hohen Nachzahlungen führte, hatte die A AG auch bei der Ausgleichskasse Luzern die Abrechnung in grober Weise vernachlässigt, wie deren hohe Schadenersatzsumme beweist. Dies nährt die Vermutung, dass das Unternehmen auf Kosten nicht überwiesener Sozialversicherungsbeiträge, die letztlich eine Gesamtsumme von über Fr. 360'000.-- erreichen, die Geldmittel für andere Zwecke verwendet hat.