Zum anderen enthält der Revisionsbericht ausdrücklich den Hinweis, dass der Verwaltungsrat für die Jahresrechnung verantwortlich sei. Nach der Aktenlage steht fest, dass der Bescheinigung der Löhne und der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge von Anbeginn an nicht die nötige Sorgfalt zugewendet wurde. Wie bei der Ausgleichskasse Solothurn viel zu tiefe Pauschalabrechnungen vorgenommen wurden, was bei der Arbeitgeberkontrolle nach der Sitzverlegung zu hohen Nachzahlungen führte, hatte die A AG auch bei der Ausgleichskasse Luzern die Abrechnung in grober Weise vernachlässigt, wie deren hohe Schadenersatzsumme beweist.