Aus dem Kontrollbericht der Revisionsstelle der Ausgleichskassen "B" (vom 18.9.2009) geht jedoch hervor, dass die Unternehmung während der ganzen Abrechnungsperiode höhere Lohnsummen für mehrere Angestellte weder bescheinigt, abgerechnet noch bezahlt hatte. So resultierte beispielsweise für das Jahr 2007 eine nicht abgerechnete AHV-pflichtige Lohnsumme von rund Fr. 400'000.--, also mehr als das Doppelte der in der Jahresrechnung 2007 deklarierten Löhne. Bei der A AG handelte es sich um ein kleineres bis mittleres Unternehmen. Bei einfachen und leicht überschaubaren Verhältnissen beurteilen sich die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht praxisgemäss nach einem strengen Massstab.