Eine Verfügung betrifft die Festsetzung der monatlichen Rentenbetreffnisse für die Zeit von 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2009 von total Fr. 37'009.-- und deren Verrechnung mit geleisteten IV-Taggeldern sowie die Beurteilung von Rückforderungsansprüchen Dritter, wie insbesondere des Taggeldversicherers. Die zweite, ebenfalls vom 5. November 2013 datierende Verfügung setzt, soweit die Belange der Ausgleichskasse angesprochen sind, die monatlichen Rentenbetreffnisse ab 1. September 2011 fest, beziffert den rückwirkend für die Zeit von September 2011 bis Ende November 2013 zu leistenden Gesamtbetrag auf Fr. 45'255.-- und beurteilt den Rückforderungsanspruch der Stadt Luzern.