Letzterer fällt namentlich die Aufgabe zu, die Renten festzusetzen und auf das Verhindern von ungerechtfertigten Leistungskumulationen oder Überentschädigungen hinzuwirken (vgl. Rz 3033 ff. des vom Bundesamt für Sozialversicherung herausgegebenen Kreisschreibens über das Verfahren in der IV [KSVI], in der ab 1.2. bis 31.12.2013 gültig gewesenen Fassung). Im hier zu beurteilenden Fall hat die IV-Stelle nach Lage der Akten ihren Beschluss betreffend Invalidität am 23. Mai 2013 der Ausgleichskasse Hotela übermittelt und diese am 4. Oktober 2013 gemahnt, den Rentenentscheid bis spätestens Ende Oktober 2013 zu erstellen. In der Folge ergingen am 5. November 2013 zwei Verfügungen: