Dem entsprechend sind sie für die Erfüllung der Beitragszeit zu berücksichtigen. Nach italienischem Recht gibt es neben den tatsächlich geleisteten Beiträgen auch sogenannte fiktive Beiträge (contributi figurativi), welche der versicherten Person von der INPS für diejenigen Zeiträume gutgeschrieben werden, an denen sie eine Unterbrechung oder eine Einschränkung der Erwerbstätigkeit erfährt und als Konsequenz weder Beiträge seitens eines Arbeitgebers noch der versicherten Person selber geleistet werden. Die versicherte Person hat Anspruch auf die fiktiven Beiträge unter anderem auch im Krankheitsfall.