Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde sodann ein weiteres, maschinell ausgefülltes PD U1, datierend vom 14. Oktober 2013, eingereicht. Im Gegensatz zum ersten U1-Formular ist auf diesem jedoch weder das Feld mit den Kontaktdaten des ausstellenden Trägers ausgefüllt noch dessen Stempel ersichtlich. Es finden sich darauf lediglich zwei unleserliche Unterschriften.