Zu deren Nachweis hat sie der zuständigen Arbeitslosenkasse ein PD U1 eingereicht, welches gemäss dem darauf angebrachten Stempel von der italienischen Rentenversicherung, dem Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS), handschriftlich ausgefüllt wurde sowie auf den 8. März 2013 datiert ist. In Bezug auf die geleisteten Versicherungszeiten geht aus dem Formular selber zwar keine Information hervor, jedoch findet sich unter der massgeblichen Ziff. 2 ein Verweis auf den beigelegten Kontoauszug des INPS. Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde sodann ein weiteres, maschinell ausgefülltes PD U1, datierend vom 14. Oktober 2013, eingereicht.