3.3. 3.3.1. Tragendes Prinzip des Freizügigkeitsrechts der EU ist die Totalisierung der in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbenen Versicherungs- und Beschäftigungszeiten (Nussbaumer, Arbeitslosenversicherung, in: SBVR XIV, Soziale Sicherheit, 2. Aufl. 2007, N 231). Hinsichtlich der Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit geht aus Art.