vgl. auch BGer-Urteil 8C_455/2011 vom 4.5.2012 E. 2.1). Sie treten damit an Stelle der bis dahin geltenden Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rats vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern und dessen Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rats vom 21. März 1972. 3.2. Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen der GOV 883/2004 geht aus deren Art. 87 Abs. 1 hervor, dass die Verordnung keinen Anspruch für den Zeitraum vor dem Beginn ihrer Anwendung begründet.