Gemäss der LSE 2004 Tabelle T6*, Anforderungsniveau 4, erzielten Männer in Teilzeittätigkeiten zwischen 25 % und 49 % im Vergleich zu voll erwerbstätigen Männern (>= 90 %) einen um rund 18 % reduzierten Verdienst. Aufgrund der lediglich noch in einem 40 %-Pensum möglichen Erwerbstätigkeit rechtfertigt sich daher vorliegend ein Abzug vom Tabellenlohn in diesem Umfang. Demgemäss ist das Invalideneinkommen auf Fr. 19'249.40 festzusetzen (40 % von Fr. 58'687.30 = 23'474.90; davon abzüglich 18 %). 7.3.5. Insgesamt ergibt sich bezogen auf das Jahr 2011 demnach bei einem Valideneinkommen von Fr. 43'542.35 und einem Invalideneinkommen von Fr. 19'249.40 ein Invaliditätsgrad von rund 56 %.