Es sei davon auszugehen, dass er nach dieser langen Arbeitszeit eine Tätigkeit ausgeübt habe, bei der selbständig und qualifiziert habe vorgegangen werden müssen. Als Vergleichsbasis sei daher der LSE-Lohn für das Gastgewerbe im Anforderungsniveau 2, zumindest aber im Anforderungsniveau 3 heranzuziehen und die Vergleichseinkommen seien dementsprechend zu parallelisieren. Dieser Argumentation kann so nicht gefolgt werden. Der Beschwerdeführer hat seinen Angaben gegenüber dem RAD-Arzt Dr. D zufolge nach acht Jahren Primarschule in Serbien einen sechsmonatigen Grundkurs zum Schweisser absolviert, jedoch ohne entsprechende Prüfung.