Lohnstrukturerhebungen (LSE) ermittelten Tabellenlöhne herangezogen werden (BGE 139 V 592 E. 2.3, 129 V 475 E. 4.2.1, je mit Hinweisen). Der Beschwerdeführer übt keine Erwerbstätigkeit mehr aus. Das Invalideneinkommen ist daher anhand der Tabellenlöhne der LSE zu bestimmen. Dabei ist auf die Tabelle TA1 für das Jahr 2010 abzustellen, wonach Männer im gesamten privaten Sektor in einer Tätigkeit des Anforderungsniveaus 4 (einfache und repetitive Tätigkeiten) Fr. 4'901.-- pro Monat bzw. Fr. 58'812.-- pro Jahr verdienen konnten. Bei einer betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41,6 Stunden und angepasst an die Nominallohnentwicklung (Nominallohnindex 2010 = 100,0;