Wie sich aus den Lohnblättern ergibt, die dem seinerzeitigen Arbeitgeberbericht vom 23. August 2004 beigelegt waren, erhielt der Beschwerdeführer vor Eintritt des Gesundheitsschadens zuletzt in den Monaten Januar bis April 2003 einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 3'358.35 (inkl. 13. Monatslohn). Dies entspricht einem Jahreslohn von Fr. 40'300.20. Angepasst an die Nominallohnentwicklung bis ins Jahr 2011 resultiert damit ein Valideneinkommen von Fr. 43'542.35 (Nominallohnindex Tabelle T1.93_I, Zeile 55 "Gastgewerbe": 2004 = 115,6; 2010 = 124,9; Tabelle T1.10, Zeile 55/56 "Gastgewerbe und Beherbergung": 2010 = 100,0; 2011 = 100,0).