Damit würde sich ein Jahreseinkommen von Fr. 49'200.-- (bezogen auf 2004) ergeben. Ein solcher Lohn wurde indessen gemäss den bei den Akten liegenden IK-Auszügen tatsächlich nie ausgerichtet. Wie sich aus den Lohnblättern ergibt, die dem seinerzeitigen Arbeitgeberbericht vom 23. August 2004 beigelegt waren, erhielt der Beschwerdeführer vor Eintritt des Gesundheitsschadens zuletzt in den Monaten Januar bis April 2003 einen monatlichen Bruttolohn von Fr. 3'358.35 (inkl. 13. Monatslohn).