28 und 29 IVG bereits ab 1. November 2010 – und nicht erst ab 1. Februar 2011 – vorübergehend Anspruch auf eine ganze Invalidenrente. 7.3. Für die Zeit ab Wiedererlangen einer Teilarbeitsfähigkeit von 40 % in einer leidensangepassten Tätigkeit ab Mai 2011 ist schliesslich ein entsprechender detaillierter Einkommensvergleich durchzuführen. 7.3.1. Bei der Ermittlung des Valideneinkommens ist entscheidend, was die versicherte Person im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns nach dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit als Gesunde tatsächlich verdient hätte.