In einer leidensangepassten körperlich leichten Tätigkeit in Wechselbelastung ohne repetitive Überkopfarbeiten und ohne kniegelenksbelastende Bewegungsmuster sowie unter Berücksichtigung der intermittierenden Wirbelsäulenproblematik wäre er jedoch gestützt auf die orthopädische Beurteilung von Dr. D bis November 2011 ohne wesentliche Unterbrechung zu 100 % arbeitsfähig gewesen. Ab 18. November 2010 bis 4. Mai 2011 bestand dann infolge der Kardiomyopathie vorübergehend eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Ab Juni 2011 verbleibt schliesslich gemäss psychiatrischer Beurteilung von Dr. C auch in einer leidensangepassten Tätigkeit eine Arbeitsunfähigkeit von 60 %.