Er zeigte dabei in Übereinstimmung mit den bisherigen ärztlichen Unterlagen nachvollziehbar den Verlauf der Schmerzproblematik und insbesondere der inzwischen hinzugetretenen Depression auf und begründete jeweils ausführlich, weshalb er von einer etwas mehr als mittelschweren depressiven Symptomatik ausgeht. Namentlich ist auch die Präzisierung der diesbezüglichen Diagnosestellung im Protokolleintrag vom 25. April 2013 schlüssig, wonach nicht bloss von einer mittelgradigen depressiven Episode, sondern bei richtiger Betrachtung von einer rezidivierenden depressiven Störung im Sinn von ICD-10 F33.1 auszugehen ist.