Falls der juristische Dienst zum Schluss käme, dass die Foerster-Kriterien überwiegend erfüllt seien, würde aus versicherungspsychiatrischer Sicht eine Arbeitsunfähigkeit von insgesamt rund 70 % resultieren. Im Übrigen legte Dr. C noch einmal die durchgemachte Entwicklung von zunächst während Jahren bestehenden rezidivierenden leichten depressiven Episoden bis hin zum aktuellen Zustand dar und stellte auch fest, dass in seinem Gutachten die Bedeutung der hier vorliegenden psychosozialen Faktoren explizit berücksichtigt worden seien. 5.3.