Der im Längsschnitt seit Juni 2011 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit etwas stärker als mittelgradig ausgeprägte, depressive Zustand führe – unter Ausschluss der Schmerzstörung – zu einer Arbeitsunfähigkeit von 50 % in jeder Art von Erwerbstätigkeit. Ob durch die chronische Schmerzstörung eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 50 % resultiere, hänge von der Beurteilung der Foerster-Kriterien ab, welche üblicherweise durch die Juristen abschliessend erfolge. Falls der juristische Dienst zum Schluss käme, dass die Foerster-Kriterien überwiegend erfüllt seien, würde aus versicherungspsychiatrischer Sicht eine Arbeitsunfähigkeit von insgesamt rund 70 % resultieren.