Da sich diese limitierend auswirkende Symptomatik kontinuierlich seit Mitte 2010 entwickelt habe, sei davon auszugehen, dass seit ca. Juni 2011 eine Arbeitsunfähigkeit von rund 60 % bestehe. 5.2.4. Nachdem die IV-Bereichsleitung auf vorhandene psychosoziale Faktoren verwiesen, das Erfüllen der Foerster-Kriterien in Frage gestellt und daher die Sache zur weiteren Abklärung an die Sachbearbeitung zurückgewiesen hatte (Protokolleintrag vom 6.2.2013), nahm Dr. C am 25. April 2013 noch einmal Stellung. Dabei wies er vorab darauf hin, dass die von ihm gestellte Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode aufgrund der mittlerweile gesammelten Erfahrung zu korrigieren sei.