Die Foerster-Kriterien seien demnach aus psychiatrischer Sicht überwiegend erfüllt. Es bestehe somit aktuell und weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit von rund 60 % bei etwas stärker als mittelgradig ausgeprägter, chronifizierter Depression, chronischer Schmerzstörung und aufgrund der Foerster-Kriterien deutlich eingeschränkter Überwindbarkeit durch eine zumutbare Willensanstrengung. Da sich diese limitierend auswirkende Symptomatik kontinuierlich seit Mitte 2010 entwickelt habe, sei davon auszugehen, dass seit ca. Juni 2011 eine Arbeitsunfähigkeit von rund 60 % bestehe.