Ein primärer Krankheitsgewinn liege zwar eher nicht vor. Jedoch sei auch weitgehend von einem Scheitern einer konsequent durchgeführten ambulanten oder stationären Behandlung trotz kooperativer Haltung des Versicherten auszugehen. Einschränkend müsse hier angemerkt werden, dass die psychiatrische Behandlung erst sechs Monate dauere. Allerdings könne nicht damit gerechnet werden, dass deren Fortsetzung zu einer erheblichen Besserung führen werde. Die Foerster-Kriterien seien demnach aus psychiatrischer Sicht überwiegend erfüllt.