In Anbetracht des Langzeitverlaufs, der geringen persönlichen Ressourcen des Versicherten (einfach strukturiert, wenig introspektionsfähig, somatisches Krankheitskonzept) und der aktuellen Symptomatik werde es kaum gelingen, eine anhaltende IV-relevante Verbesserung zu erreichen, auch nicht durch eine stationäre Therapie. Bis Mitte 2010 hätten die rezidivierenden leichten depressiven Zustände nicht zu einer relevanten Arbeitsunfähigkeit geführt, auch nicht unter Berücksichtigung der bereits damals ablaufenden Schmerzausweitung und -chronifizierung. Aktuell und bis auf weiteres bestehe aber eine relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.