Eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10 F45.4) liege nicht vor, weil gewisse organische Korrelate bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung der Schmerzstörung relevant seien und ein schwerwiegender innerseelischer Konflikt eher nicht vorliege. Die depressive Symptomatik habe sich als Folge der subjektiv stark beeinträchtigenden, jahrelangen Schmerzen und mehrerer psychosozialer Belastungsfaktoren (demütigende Trennung und Scheidung, abrupter Beziehungsabbruch durch die jüngere Tochter, aktuell drohende Ausweisung) entwickelt. Aufgrund ihres Verlaufs und ihrer Schwere stelle sie ein eigenständiges Krankheitsbild und somit eine psychiatrische Komorbidität dar.