Er wies auch darauf hin, dass der Beschwerdeführer seit Jahren mit Psychopharmaka behandelt werde, auch wenn eine psychiatrische Abklärung bislang wohl noch nicht stattgefunden habe (Schreiben an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers vom 11.4.2011 und vom 21.10.2011). Schliesslich wurde auch vom Herzzentrum des Luzerner Kantonsspitals mit Berichten vom 1. Februar, 3. Mai und 8. November 2011 jeweils u.a. eine Depression diagnostiziert. 5.2.2. Am 24. November 2011 begab sich der Beschwerdeführer dann tatsächlich in fachärztliche psychiatrische Behandlung bei Dr. med. I, FMH Psychiatrie und Psychotherapie.