Demgegenüber beschrieb Dr. med. H, FMH Innere Medizin, welcher den Beschwerdeführer seit dem Jahr 2011 hausärztlich behandelt, seinerseits den Beschwerdeführer als bedingt durch die chronische rechtsseitige Schultergelenkserkrankung depressiv wirkend, wobei der Zustand den objektiven Kriterien einer leicht- bis mittelgradigen Depression entspreche. Er wies auch darauf hin, dass der Beschwerdeführer seit Jahren mit Psychopharmaka behandelt werde, auch wenn eine psychiatrische Abklärung bislang wohl noch nicht stattgefunden habe (Schreiben an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers vom 11.4.2011 und vom 21.10.2011).