Bis zum Zeitpunkt der seinerzeit mit Verfügung vom 24. November 2005 bzw. mit Einspracheentscheid vom 30. Juni 2006 erfolgten Rentenverweigerung finden sich in den Unterlagen ärztlicherseits keine Hinweise auf eine psychische Beeinträchtigung des Beschwerdeführers. Die damals im Zusammenhang mit der Schulterproblematik behandelnde Ärztin Dr. med. F, Fachärztin Physikalische Medizin und Rehabilitation, erwähnte erst in einem Bericht vom 7. April 2008 nebst den somatischen Beeinträchtigungen auch rezidivierende depressive Verstimmungen bei psychosozial schwieriger Situation und empfahl in diesem Zusammenhang gegebenenfalls auch eine psychiatrische Standortbestimmung.